Förderprogramm zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden mit Energieeffizienzklasse D oder schlechter. Zielgruppe sind Unternehmen jeder Größe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und kommerzial tätige Organisationen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur umfassenden Sanierung mit energetischen Standards oberhalb der gesetzlichen Vorgaben.
Unternehmen jeder Größe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit. Gebäude müssen Energieeffizienzklasse D oder schlechter haben. Nicht förderfähig: Personen erfasst von anderen Fördersystemen (Landwirtschaft, Wohnbau), Unternehmen mit unbezahlter Rückforderungsanordnung, Unternehmen in Schwierigkeiten.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal € 100.000 pro Vorhaben. Förderhöhe richtet sich nach Sanierungsqualität und Unterschreitung der Heizwärmebedarfsanforderungen gemäß OIB-Richtlinie 6. Standardförderung max. 30% der ermittelten Bundesförderung bei Einhaltung der Förderkriterien.
Programmlaufzeit 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Baubeginn oder anderer bindender Bestellung bei der Landesförderungsstelle oder Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden. Keine weiteren Stichtage genannt.
Natürliche und juristische Personen erfasst durch andere Förderungssysteme wie Landwirtschaft oder Wohnbau. Unternehmen, die Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß AGVO.
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Robert Kopka
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