Landesförderung für Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen in Oberösterreich. Unterstützt Unternehmen und Organisationen, die Lärmschutzmaßnahmen vorzeitig fertigstellen. Förderung beträgt bis 30 % der Bundesförderung, maximal € 30.000 pro Einzelfall. Vorhaben müssen mindestens sechs Monate vor vertraglich vereinbartem Fertigstellungstermin abgeschlossen sein.
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen in Oberösterreich. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der Kommission nicht nachgekommen sind, und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO.
For companies of all innovation levelsLandesförderung bis zu 30 % der von Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung, maximal € 30.000 pro Einzelfall. Förderung nur für Maßnahmen mit vorzeitiger Fertigstellung, mindestens sechs Monate vor Ablauf der im Bundesprogramm vertraglich festgelegten Fertigstellungsfrist.
Programmlaufzeit: 01. März 2026 bis 31. März 2028, je nach vorhandenen finanziellen Mitteln. Antragstellung muss VOR Bestellung, Lieferung oder Baubeginn erfolgen. Entscheidung nach positiver Beurteilung durch Kommunalkredit Public Consulting und Genehmigung durch Landesregierung.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission aufgrund früherer Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen sind, Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 1 AGVO.
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Robert Kopka
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