Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder werden und eine Unternehmensgründung planen. Gefördert werden externe Beratungskosten zur Gründung wie rechtliche, betriebswirtschaftliche und gründerpersönlichkeitsbezogene Fragestellungen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder Mitglied werden und nachweislichen Beratungsbedarf in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung haben.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbare Zuschüsse (De-minimis-Beihilfen) für externe Beratungskosten zur Unternehmensgründung. Förderbare Vorhaben sind rechtliche, betriebswirtschaftliche und die Gründerpersönlichkeit betreffende Fragestellungen.
Programmlaufzeit: 1.1.2026 – 31.12.2026. Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann zu Rückforderung kommen, falls Rückforderungstatbestände auf Basis EU-Beihilfenrecht, nationale Vorschriften oder Richtlinien vorliegen.
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Robert Kopka
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