Investitionsförderung für Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe mit Vollsortiment in Oberösterreich. Unterstützt werden Unternehmen mit Gewerbeberechtigung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für materielle Investitionen wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zielgruppe sind Betriebe mit maximal 15 Mitarbeitern in Vollzeitäquivalent und maximal 7 Standorten.
Unternehmen mit aktiver und gültiger Gewerbeberechtigung zur Führung eines Lebensmitteleinzelhandels (mit Vollsortiment), maximal 15 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort, maximal 7 Standorte führend.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbare Zuschüsse als De-minimis-Beihilfen für materielle Investitionen. Details zu Förderhöhe, Mindestprojektgröße und Eigenanteil sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Förderungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026. Detaillierte Informationen zu Einreichzeiträumen, Stichtagen und Verfahrensabläufen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
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Robert Kopka
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