Das Programm unterstützt die Entsiegelung versiegelter Flächen und den standortgerechten Bodenaufbau, um Bodenfunktionen zu verbessern, den natürlichen Wasserhaushalt zu stärken und eine ökologische Aufwertung zu erreichen. Antragsberechtigt sind Grund-, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Verfügungsberechtigte, natürliche Personen und Unternehmen.
Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Verfügungsberechtigte, natürliche Personen, Unternehmen jeder Größe. Entsiegelungsmaßnahmen müssen Einzelflächen von mindestens 100 m² umfassen.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss: € 30 pro m² vollständig entsiegelter und begrünter Fläche, Gesamtförderung maximal € 45.000 (erhöht auf € 50.000 bei Bodenbündnis-Gemeinde). Förderung begrenzt auf max. 70% der förderungsfähigen Investitionskosten. Minimum: 100 m².
Programmlaufzeit: 1. März 2026 bis 31. März 2028. Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden und werden in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Förderung abhängig von verfügbaren Mitteln.
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Robert Kopka
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