Das Programm soll Unternehmen, Vereine und Organisationen anreizen, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung auf hocheffiziente Technologien zu setzen. Gefördert werden Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen, Wärmerückgewinnung von Kälte- und Lüftungsanlagen sowie Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung.
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen. Anreizeffekt erforderlich (Antrag vor Maßnahmenbeginn). AGVO-Einhaltung notwendig. Unternehmen dürfen nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Verordnung 651/2014 sein.
For companies of all innovation levelsZuschuss in Höhe von 25% der Bundesförderung als Basisförderung. KMU-Zuschläge: 20% für mittlere Unternehmen, 30% für Kleinst-/Kleinunternehmen (Zuschläge kumulierbar). Förderung bis zu zulässigen Beihilfeobergrenzen gemäß AGVO Artikel 38.
Förderzeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 (nach Maßgabe verfügbarer Mittel). Anträge müssen vor Bestellung, Lieferung oder Baubeginn eingereicht werden. Beurteilung durch Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Genehmigung durch Landesregierung, Auszahlung nach Unterzeichnung der Förderungserklärung.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO (EU 651/2014), solche mit nicht geleisteten Rückforderungsanordnungen. Ausgeschlossen: Maßnahmen in Landwirtschaft und Wohnbau, Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen, Contracting-finanzierte Maßnahmen von Contracting-Nehmern.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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