Fernkälte als effiziente und umweltschonende Lösung zur Gebäudeklimatisierung für Unternehmen, Vereine und Organisationen. Gefördert werden Neubauten und Ausbauten von Fernkältesystemen mit erneuerbaren Wärmequellen oder Abwärme. Zuschuss bis € 50.000 mit Basisförderung 20% der Bundesförderung plus KMU-Zuschlag.
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Sie müssen zumindest einen Endverbraucher mit Fernkälte versorgen, der nicht konzernmäßig verbunden ist. Mindestens 50% erneuerbare Wärmequellen oder 75% KWK-Anlagen erforderlich.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss: Basisförderung 20% der Bundesförderung. KMU-Zuschlag: 20% für mittlere und 30% für Kleinst-/Kleinunternehmen. Kumulierbar. Maximum € 50.000 pro Fall. Förderung orientiert sich an EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen.
Programmlaufzeit 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026. Anträge müssen VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn eingereicht werden. Verfahren: Vollständigkeitsprüfung, Beurteilung nach Bundesförderung-Auszahlung, Genehmigung durch Landesregierung, Auszahlung.
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Robert Kopka
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