Förderprogramm für Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten. Unterstützt Investitionen in den Kernprozess und die Hauptdienstleistungserbringung von Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse bis max. EUR 30.000. Ziel ist Verbesserung des Wertschöpfungsprozesses, Qualität und Effizienz im Betrieb. Förderfähige Projektkosten mindestens EUR 50.000.
Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten. Mindestens EUR 100.000 brutto Umsatz oder Betriebseinnahmen (letztes oder Durchschnitt letzter zwei Wirtschaftsjahre). Mitgliedschaft bei Wirtschaftskammer Kärnten oder Kammer der Ziviltechniker erforderlich. Stabile wirtschaftliche Situation vorausgesetzt.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 10% der förderbaren Kosten, maximal EUR 30.000 pro Unternehmen. Förderfähig sind aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter ab EUR 50.000 (netto). Projekt muss innerhalb eines Jahres vollständig umgesetzt sein.
Einreichung von 5. Mai bis 31. Dezember 2026 möglich. Abwicklung erfolgt laufend nach verfügbarem Budget. Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Projektbeginn wird durch Bestellung, Anzahlung oder Rechnungsbezahlung ausgelöst.
Franchiseunternehmen, Unternehmen in Form ähnlicher Modelle, Unternehmen ohne stabile wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ohne geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
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