Förderung für neu installierte Photovoltaikanlagen auf Dachgärten in Wien. Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen, die im Netzparallelbetrieb tätige PV-Anlagen mit mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr errichten. Die Anlage muss als Verschattungseinrichtung mit Aufenthaltscharakter auf öffentlich zugänglichen Dachflächen mindestens 20 m² überdachte Fläche bereitstellen.
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betrieb in Wien, die eine PV-Dachgartenanlage errichten. Die Fläche unter der PV-Anlage muss gemeinschaftlich von Bewohnern, Besuchern oder Angestellten nutzbar sein. Erforderliche Zugänglichkeit für Aufenthaltscharakter auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Dachflächen.
For companies of all innovation levelsEinmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss: maximal 30% der förderungsfähigen Gesamtkosten abzüglich Erlöse (erste 5 Jahre à 3,5 Cent/kWh), Pauschalförderung ab 1 kWp mit 600 Euro pro kWp, oder maximal 50.000 Euro. Die niedrigste Förderung aus diesen drei Berechnungsmethoden wird gewährt.
Antragstellung online laufend möglich. Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Umsetzungsfrist: 24 Monate ab Förderungszusage. Förderrichtlinie 2025 gültig ab 17.09.2025. Beurteilung und Genehmigung durch Wiener Landesregierung.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ausschluss bei Nichtbeachtung der Gleichbehandlungsvorgaben. Keine Förderung bei bisherigen Rückforderungsanordnungen.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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