Förderprogramm zur Luftreinhaltung in bestehenden industriellen und gewerblichen Anlagen durch Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen. Gefördert werden Staubreduktion, Filteranlagenanschaffung, katalytische Nachbehandlung und Emissionsreduktion bei Baumaschinen. Zielgruppe: alle Betriebe, Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit bestehenden Anlagen. Förderquote bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten.
Alle Betriebe, Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit bestehenden industriellen oder gewerblichen Anlagen/Emissionsquellen. Minimale Investition: € 35.000 (außer Partikelfilter). Maßnahme muss nachweisbare Reduktion von Schadstoffemissionen zur Folge haben.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss mit 25 % für Staubreduktion und Primärmaßnahmen, 15 % für Sekundärmaßnahmen. Maximal € 30.000 pro jährlich eingesparter Tonne Staub. Bonuszuschläge möglich: 5 % bei ≥90 % Staubreduktion oder 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen. Maximale Förderung pro Projekt € 4,5 Mio.
Laufende Einreichung ohne feste Deadline. Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, vor Lieferung oder Baubeginn erforderlich. Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Fördervertrag. Kommissionssitzungen 3–4-mal jährlich.
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Robert Kopka
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