Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen, Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Erprobung neuer oder verbesserter Technologien. Förderfähig sind alle Unternehmen, Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit förderungsfähigen Investitionen.
Alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Keine Größenbeschränkungen genannt. Maßnahmen müssen in Eigeninitiative gesetzt werden und bescheidkonformer Betrieb muss nachgewiesen werden.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% der förderungsfähigen Kosten bei Lärmschutzmaßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen 20%, Sekundärmaßnahmen 10%). Maximale Förderung pro Projekt: € 4,5 Mio. Bonus: 5% (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen. Minimale Investition für Lärmschutz: € 35.000.
Laufende Antragstellung möglich. Antrag muss vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn eingereicht werden. Kommissionssitzungen finden drei- bis viermal im Jahr statt. Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsausstellung erforderlich. Genehmigung durch Bundesminister nach Kommissionsbewertung.
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Robert Kopka
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