Das Programm unterstützt Betriebe, Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bei der Herstellung nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Erzeugung von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen der zweiten Generation, Prozessgas aus Biomasse sowie Wasserstoff zur Eigenversorgung. Ausgenommen sind Anlagen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen.
Alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Betriebe müssen Rohstoffe regional aufbringen (max. 100 km Transportdistanz). Mindestinvestition: € 10.000. Jährliche Mindest-CO₂-Einsparung: 4 Tonnen.
Innovative project or business model requiredNicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss von bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten, maximal € 4,5 Mio. pro Projekt oder € 1.125 pro eingesparter CO₂-Tonne. Zusätzliche Zuschläge möglich: 5 % Nachhaltigkeitszuschlag für regionale Rohstoffe bis 50 km Radius und 5 % (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen.
Anträge können laufend eingereicht werden. Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen oder Baubeginn erfolgen. Kommissionssitzungen finden drei- bis viermal pro Jahr statt. Projektumsetzung muss innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsabschluss erfolgen.
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Robert Kopka
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