Förderung der Umstellung und Umrüstung bestehender Produktionsanlagen und -prozesse auf erneuerbare Energieträger einschließlich Ökostrom, sowie Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Zielgruppe: alle Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Förderungssatz von 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, mit Zuschlagsmöglichkeiten für KMU.
Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Investitionsvolumen ab € 30.000 erforderlich, Mindest-CO₂-Einsparung 4 Tonnen pro Jahr. Für agrarische Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbarer Investitionszuschuss mit Förderungssatz von 30 %. Zuschlagsmöglichkeiten: 20 % für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, 10 % für mittelgroße Unternehmen. Maximale Förderung: € 1.500 pro eingesparter Tonne CO₂ oder € 6,0 Mio. pro Projekt. Gesamtförderung begrenzt auf 50 % der Investitionskosten. Mindestinvestition: € 30.000, Mindest-CO₂-Einsparung: 4 Tonnen pro Jahr.
Antragstellung vor erstem rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung oder Baubeginn. Kommissionssitzungen finden drei bis viermal im Jahr statt. Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Fördervertrages. Endabrechnung bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung.
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Robert Kopka
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