Dieses Förderprogramm unterstützt alle natürlichen und juristischen Personen bei der Sanierung oder Beobachtung von Altlasten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden Maßnahmen wie Vorleistungen, Erkundung, Planung, Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen sowie laufende Sanierungsmaßnahmen und Beweissicherung. Das Ziel ist der Schutz der Umwelt durch Dekontamination mit größtmöglichem ökologischen Nutzen, Sicherung oder Beobachtung von Altlasten.
Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Maßnahmen zur Sanierung oder Beobachtung von Altlasten durchführen. Dies umfasst Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Länder. Wettbewerbsteilnehmer und Nicht-Wettbewerbsteilnehmer sind förderbar.
For companies of all innovation levelsNicht rückzahlbare Zuschüsse mit Förderquoten zwischen 55% und 95% der förderbaren Kosten, je nach Prioritätenklasse der Altlast und Verantwortlichkeit für die Verschmutzung. Höchstförderung von 55% bis 95% der Kosten. Laufende Sanierungsmaßnahmen werden maximal für fünf Jahre gefördert.
Das Programm gilt von 01.01.2025 bis 01.07.2027. Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahmen erforderlich (Ausnahme: Vorleistungen). Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Kommissionssitzungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt.
Keine spezifischen Ausschlüsse genannt, jedoch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können ausgeschlossen sein.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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