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aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Austria Wirtschaftsservice (aws)Austria Wirtschaftsservice (aws)
Up to 1.000.000From 01/07/2023|Until 31/12/2029

Das Programm unterstützt Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Gefördert werden Vorhaben ab einer Mindestinvestition von € 400.000, die zur Erhöhung der Wertschöpfung beitragen. Angeboten werden nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Target Audience

Location: AustriaEarly stageMiddle stageLate stage

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. bzw. einer Bilanzsumme von maximal € 43 Mio. Ebenso gefördert werden landwirtschaftliche Betriebe und Vereinigungen. Bei themenbezogenen Aufrufen sind auch Großunternehmen zugelassen. Die Unternehmen müssen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sein.

For companies of all innovation levels

Services

Financial supportGrant

Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu € 1 Mio. pro Projekt. Die Förderquote beträgt zwischen 10 % und 30 % der förderbaren Kosten (mit nationalen Mitteln bis zu 40 %). Die Mindestprojektgröße (Mindestinvestition) liegt bei € 400.000. Gefördert werden materielle Investitionen wie Bau- und Maschinenkosten sowie damit verbundene Planungs- und Beratungskosten.

Submission

Anträge können jederzeit laufend über den Fördermanager eingereicht werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch einen Beirat nach einem Bewertungsschema. Nächste Stichtage für das Einlangen vollständiger Anträge sind der 23.04.2026 (für die Jurysitzung am 18.06.2026) und der 01.10.2026. Zudem gibt es einen themenbezogenen Call mit Einreichfrist vom 01.05.2026 bis 15.12.2026.

Exclusions

Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Projekte, die ausschließlich Tätigkeiten wie bloßen Warenumschlag oder Transport betreffen. Ebenso sind Projekte im Einzelhandels- und Gastronomiebereich von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von untergeordneten Verkaufs- und Imbissräumen für überwiegend selbst hergestellte Produkte.

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