Gefördert werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung mit Gesamtkosten bis zu € 150.000, die technisch herausfordernd und innovativ sind. Projektziel ist ein verwertbares Produkt (inkl. MVP/PoC), Verfahren oder Dienstleistung, auch digital. Forschungsinhalte und Technologien werden von den Unternehmen frei gewählt. Zielgruppe sind KMU und Unternehmen in Gründung (Startups). Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern ist möglich, aber nicht verpflichtend. Voraussetzung ist der Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils.
Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen in Gründung (Startups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich. Startups sind KMU, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Offen für alle Technologien und Forschungsthemen. Vorhaben müssen technisch herausfordernd und innovativ sein, mit klar definierten F&E-Zielen. Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils erforderlich.
High degree of technological innovation & R&D requiredNicht rückzahlbarer Zuschuss zu den anerkennbaren Projektkosten (Gesamtkosten max. € 150.000, max. 60 % Förderquote). Mittelunternehmen erhalten 35 %, mit Forschungskooperation bis zu 50 % (Forschungseinrichtung davon 50 %). Kleinunternehmen erhalten 45 %, mit Forschungskooperation bis zu 60 % (Forschungseinrichtung davon 50 %). Bei Unternehmenskooperation keine höhere Förderintensität. Maximale Projektlaufzeit 18 Monate. Auszahlung in Raten: 50 % Startrate, 30 % nach positivem Zwischenbericht, bis zu 20 % Endrate nach Endbericht.
Das Programm ist geöffnet, Einreichzeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026, Anträge können laufend über das eCall-System eingereicht werden. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die Geschäftsführung der FFG auf Basis der Empfehlung des Beirats der Basisprogramme, der siebenmal jährlich tagt. Die Formalprüfung wird innerhalb von 4 Wochen kommuniziert.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO sind ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten, Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper sowie Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen. Klinische Studien werden nicht gefördert. Unternehmen mit laufendem/abgewiesenem Insolvenz- oder außergerichtlichem Sanierungsverfahren erfüllen wirtschaftliche Kriterien in der Regel nicht.
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Robert Kopka
StartMatch Founder & CEO
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