Das Programm fördert thermische Solaranlagen bis 100 m² zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, Prozesswärmeerzeugung, solarer Trocknung, Kälteerzeugung und Wärme-/Kältenetzeinspeisung. Zielgruppe sind Unternehmen, Vereine und unternehmerisch tätige Organisationen. Gefördert wird durch Zuschüsse bis max. 50% der Investitionskosten.
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Keine expliziten Branchenbeschränkungen außer Landwirtschaft, Sportbereich und Wohnbau.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenZuschuss basierend auf Bundesförderung: 20% (Warmwasserbereitung) oder 35% (sonstige Einsatzzwecke) plus KMU-Zuschlag (20% mittlere, 30% kleine Unternehmen). Gesamtförderung max. 50% der anlagenspezifischen Investitionskosten. Landesförderung begrenzt auf max. 100% der Bundesförderung.
Anträge müssen zeitnah mit Bundesantrag nach Maßnahmedurchführung, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung eingereicht werden. Programmlaufzeit: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026. Nach Ausschöpfung der finanziellen Mittel ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Sportbereich und im Wohnbau werden nicht gefördert. Ausgenommen sind auch Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen mit wesentlich gebrauchten Komponenten.
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Robert Kopka
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