Das Programm fördert Thermische Solaranlagen ≥100 m² zur Warmwasserbereitung, Heizung und Prozesswärme. Zielgruppe sind Unternehmen, Vereine und Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit, nicht aber in Schwierigkeiten. Förderung als Zuschuss für CO₂-Reduktion und wirtschaftliche Verbesserung dieser Technologie.
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit. Keine Unternehmen in Schwierigkeiten gem. AGVO oder mit nicht geleisteter EU-Rückforderung. KMU erhalten Zuschlagbonus.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenZuschuss: 20% (Warmwasser) oder 35% (andere Zwecke) der Bundesförderung + KMU-Bonus (20-30%), kumulierbar. Gesamtförderung max. 50% der anlagenspezifischen Investitionskosten. Orientierung an EU-Obergrenzen AGVO.
Laufzeit 01.01.2023–31.12.2026. Anträge vor Baubeginn einzureichen. Verfahren: Prüfung Vollständigkeit/Kriterien, Bewertung durch Kommunalkredit, Genehmigung Regierungsmitglied, Auszahlung.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Artikel 2 Ziffer 18, Unternehmen mit nicht geleisteter Rückforderungsanordnung. Maßnahmen in Landwirtschaft, Sportbereich und Wohnbau ausgeschlossen.
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Robert Kopka
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