Zuschussförderung für Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW Leistung zur Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der Bundesförderung durch die OeMAG, maximal € 200.000 pro Anlage. Zielgruppe sind Betreiber, die die Anlage neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG eine Investitionsförderung beantragen.
Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und eine Investitionsförderung bei der OeMAG beantragen. Die Anlage darf maximal 2 MW Engpassleistung haben.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenZuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Bundesförderung durch die OeMAG, maximal € 200.000 pro Anlage. Die Förderung wird auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt und ist an die Einhaltung der Maximalförderquoten gebunden.
Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 nach Maßgabe verfügbarer Mittel (Antragsdatum entscheidend). Anträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder anderer Verpflichtung eingereicht werden. Keine fixen Stichtage, laufende Einreichung möglich.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Verordnung 651/2014, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.
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Robert Kopka
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