Unterstützung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung oder Weiterentwicklung von touristischen Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung. Zielgruppe sind Tourismusorganisationen, Tourismusgemeinden und Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Das Programm fördert strategiekonforme Entwicklungsprojekte in den Bereichen "smart, digital & innovativ" und "Nachhaltigkeit & Mobilität" gemäß Landes-Tourismusstrategie 2030.
Physische und juristische Personen, Tourismusgemeinden und Tourismusorganisationen gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018. Voraussetzung: Mitgliedschaft in einem Tourismusverband (ordentlich oder freiwillig). Gefördert werden neue Errichtungen oder Weiterentwicklungen von touristischen Infrastrukturen mit überregionaler Bedeutung.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu EUR 200.000. Die Förderung beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten. Untergrenze der förderbaren Kosten: EUR 40.000, Obergrenze: EUR 1 Mio. In begründeten Ausnahmefällen können höhere Zuschüsse gewährt oder die Untergrenze herabgesetzt werden.
Programm läuft von 01.01.2025 bis 31.12.2030. Förderungsansuchen können laufend beim Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft und Forschung, eingereicht werden. Förderungsentscheidungen werden vom Land Oberösterreich getroffen. Fördermittel werden nach Maßgabe des Landesvoranschlages zur Verfügung gestellt.
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Robert Kopka
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