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Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlussleistung

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Ab 1.1.2023|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt den Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Anschlussleistung von mindestens 100 kW im Nicht-Wohnbereich. Es zielt auf Unternehmen, Vereine und Organisationen ab, die bestehende fossile Wärmeerzeugungsanlagen ersetzen möchten. Nicht gefördert werden Neubauten oder Anschlüsse, die erneuerbare Anlagen ersetzen. Maßnahmen in Landwirtschaft und Sportbereich sind ausgeschlossen.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Antragsteller müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder vor Baubeginn einen schriftlichen Antrag stellen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Verordnung (AGVO).

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss basierend auf der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Basisförderung: 35% der Bundesförderung. KMU-Zuschlag: 20% für mittlere Unternehmen, 30% für Kleinst-/Kleinunternehmen. Gesamtförderung (Bund und Land) begrenzt auf maximal 50% der anlagenspezifischen Investitionskosten.

Einreichung

Laufzeit: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 nach Maßgabe verfügbarer Mittel. Anträge werden laufend eingereicht. Ablauf: Prüfung Vollständigkeit, Auswertung Fördervorschlag nach Bundesförderung, Genehmigung durch Landesregierung, Ausstellung Förderungserklärung, Auszahlung nach Rückgabe unterschriebener Erklärung.

Ausschlüsse

Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 18 der EU-Verordnung (AGVO) Nr. 651/2014, Unternehmen mit ausstehenden Rückforderungsanordnungen der Europäischen Kommission.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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