Gefördert werden materielle Investitionen in das Anlagevermögen, wie bauliche und maschinelle Verbesserungen oder die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, optional ein Zinsenzuschuss. Zielgruppe sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 20 Mitarbeitern. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.
Zielgruppe sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen und Technologien mit Standort in Salzburg. Die Betriebe dürfen im Jahresdurchschnitt höchstens 20 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente, ohne Lehrlinge) beschäftigen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg. Zudem dürfen in den letzten 24 Monaten keine arbeitsrechtlichen Strafen vorliegen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenDie finanzielle Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 4.000, da die Bemessungsgrundlage mit € 40.000 begrenzt ist. Die Mindestprojektgröße beträgt € 10.000. Alternativ kann bei Fremdfinanzierung ein Zinsenzuschuss gewährt werden, falls der 3-Monats-EURIBOR über 2 % liegt.
Das Programm läuft seit dem 01.01.2026 und ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange das jährliche Förderbudget nicht ausgeschöpft ist. Anträge können laufend und ausschließlich online eingebracht werden. Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Projektumsetzung erfolgen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden des Landes.
Ausgeschlossen sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sowie Betriebe, gegen die in den letzten 24 Monaten rechtskräftige Strafbescheide wegen vorsätzlicher Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen verhängt wurden. Ebenfalls nicht gefördert werden Privatzimmervermieter sowie Betriebsneugründungen, sofern für diese andere Förderungen genutzt werden können.
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Robert Kopka
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