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Förderung kommerzieller Filmproduktionen

Land SalzburgLand Salzburg
Ab 1.2.2025|Bis 30.6.2027

Gefördert werden klassische Filmdreharbeiten für Kino oder TV, Serien, Animationen, virtuelle Produktionen und Streaming-Formate. Zielgruppe sind Filmproduzenten und Drehbuchautoren. Voraussetzung ist, dass die Projekte Drehtage in Salzburg aufweisen und sowohl einen Salzburger Filmbrancheneffekt als auch einen gesamtwirtschaftlichen Salzburg-Effekt erzielen. Es muss ein kulturelles Projekt sein.

Zielgruppe

Standort: SalzburgFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind Filmproduzenten und Drehbuchautoren (physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts). Gefördert werden nationale und internationale Produktionen, die eine nachweisliche internationale Verwertbarkeit aufweisen (z. B. durch Verleihverträge oder Verträge mit Medienveranstaltern) und einen gesamt- bzw. filmwirtschaftlichen Effekt in Salzburg erzielen.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Beratung und Know-howFinanzielle UnterstützungZuschuss

Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 10 % der gesamten Nettoherstellungskosten (5 % Basis plus 5 % Bonus für herausragende Stärkung der Salzburger Filmbranche). Der Zuschuss darf 100 % des Salzburger-Filmbrancheneffektes sowie 65 % des gesamtwirtschaftlichen Salzburg-Effektes nicht übersteigen. Zusätzlich werden kostenlose Beratungs- und Serviceleistungen angeboten.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.02.2025 bis zum 30.06.2027. Anträge können laufend elektronisch eingereicht werden, solange das Jahresbudget nicht ausgeschöpft ist. Eine dreiköpfige Filmförderungsjury berät über die eingereichten Projekte und formuliert einen Förderungsvorschlag. Die endgültige Förderentscheidung trifft das zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer früheren EU-Kommissionsentscheidung nicht Folge geleistet haben. Zudem sind Produktionen im Auftrag Dritter, Image- und Werbefilme, Produktionen im Rahmen einer Ausbildung sowie Service-Produktionen im Auftrag öffentlicher Rundfunkanstalten von der Förderung ausgeschlossen.

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Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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