Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die Errichtung ultraschneller Glasfaser-Internetanschlüsse (FTTH). Maximal € 2.000 pro Unternehmensstandort bei Übernahme bis zu 50% der Errichtungs- und Herstellungskosten. Voraussetzungen sind Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Betriebsstätte im Bundesland.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und einen Unternehmensstandort oder Filialstandort im Bundesland Oberösterreich betreiben. Auch Angehörige freier Berufe gefördert: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtungs- und Herstellungskosten eines FTTH-Anschlusses bis maximal 50% der Kosten, höchstens € 2.000 pro Standort. Minimale Projektkosten: € 500. Der Anschluss muss mindestens 30 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload bieten, auf bis zu 100 Mbit/s und maximal 1.000 Mbit/s aufrüstbar sein.
Antragsfrist läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2026. Nach Genehmigung muss die Errichtung innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Förderabrechnung kann bis spätestens 30.06.2027 eingereicht werden. Entscheidungsverfahren: Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Fördervoraussetzungen, dann Genehmigung.
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Robert Kopka
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