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Landesförderungsprogramm Horizon Europe

Land OberösterreichLand Oberösterreich
Bis zu 25.000Ab 1.1.2024|Bis 31.12.2026

Das Programm unterstützt Unternehmen und F&E-Einrichtungen bei der Erstellung von EU-Förderungsanträgen für das Rahmenprogramm "Horizon Europe". Gefördert wird die teilweise Abdeckung der Antragskosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Voraussetzung ist ein Standort in Oberösterreich, die Projektkoordination im Bundesland sowie die Inanspruchnahme einer externen Beratung vor der Einreichung.

Zielgruppe

Standort: OberösterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Zielgruppe sind kleine, mittlere und große Unternehmen aller Branchen sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (wie Hochschulen, Forschungsinstitute oder Innovationsmittler). Voraussetzung ist ein Firmensitz oder eine nachweisliche Zweigniederlassung in Oberösterreich. Zudem muss die Projektkoordination des geplanten EU-Förderungsvorhabens zwingend in Oberösterreich stattfinden.

Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschuss

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abdeckung der Kosten für die Antragserstellung. Unternehmen erhalten maximal € 10.000, zuzüglich eines Bonus von bis zu € 15.000 bei Erreichen des EU-Gesamtschwellenwerts. Für F&E-Einrichtungen beträgt der maximale Zuschuss € 25.000. Bei niederschwelligen Instrumenten wie EIC-Accelerator oder Eurostars-3 reduzieren sich die Beträge um 50 %.

Einreichung

Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 und ist derzeit offen. Anträge müssen spätestens einen Monat nach der Einreichung des EU-Förderungsantrags bei der Europäischen Kommission über das Wirtschaftsportal Oberösterreich gestellt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung der Förderung wird nach Prüfung durch die zuständigen Organe des Landes Oberösterreich getroffen.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen, gegen die ein Zwangsvollstreckungs-, Konkurs-, Ausgleichs- oder Reorganisationsverfahren anhängig ist, sowie Unternehmen, deren finanzielle Leistungsfähigkeit überschritten wird. Ebenso ausgeschlossen sind extremistische Bewegungen und Unternehmen, die wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft wurden.

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Robert Kopka

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