Das Programm unterstützt Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen beim Ersatz fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch biogene Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit weniger als 100 kW Nennwärmeleistung im Nicht-Wohnbereich. Gefördert werden automatisch beschickte Biomasseheizkessel. Ziel ist Reduktion von CO2-Emissionen und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien.
Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen im Nicht-Wohnbereich. Fokus auf Ersatz von fossilen durch biogene Heizanlagen. Keine explizite Größenbeschränkung genannt. Anforderung: Ersatz bestehender fossiler Wärmeerzeugungsanlage durch Biomasseheizung.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20% der Bundesförderung plus Effizienzbonus (€750 je Prozent über 90% bis 95%, €1.000 über 95% Wirkungsgrad). Maximale Gesamtförderung (Bund/Land): 50% der Investitionskosten, begrenzt auf €300.000 pro 3-Jahres-Zeitraum gemäß De-minimis-Verordnung.
Programmlaufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2026. Anträge können nach Umsetzung eingereicht werden, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung der wesentlichen Anlagenteile. Ablauf: Vollständigkeitsprüfung, Födervorschlag, Genehmigung durch Landesregierungsmitglied oder Landesregierung, Auszahlung.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 AGVO, Unternehmen mit nicht erfüllten EU-Rückforderungsanordnungen.
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Robert Kopka
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