Unterstützung für Unternehmen, die ein Wirtshaus übernehmen oder eröffnen (ab 01.01.2026 oder bis 6 Monate nach Antragstellung). Gefördert werden ganzjährig geöffnete Betriebe mit sozialer Funktion, klassischen Wirtshauselementen und warmer Küche. Zuschuss bis €10.000. Regionale Verflechtung mit lokalen Lieferanten erwünscht.
Unternehmen, die ab 01.01.2026 oder bis 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernehmen oder eröffnen. Betrieb muss ganzjährig und mindestens 4 Tage pro Woche geöffnet sein mit klassischen Wirtshauselementen, warmer Küche und sozialer Funktion.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal €10.000 für Übernahme oder Neugründung von Wirtshäusern. Der Betrieb muss ganzjährig geöffnet sein und mindestens 5 Jahre aufrechterhalten bleiben.
Antragseinreichung ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel. Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Einreichung nur über das Wirtschaftsförderungsportal möglich.
Betriebe mit freiem Gewerbe, Betriebe mit maximal 8 Verabreichungsplätzen, Nachtlokale, Imbisse, Food Trucks, Systemgastronomie, nicht ganzjährig geöffnete Heurigen- und Buschenschank-Betriebe.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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