Das Programm unterstützt Beherbergungsbetriebe (KMU) mit mind. 3-Stern-Klassifizierung in Kärnten bei Qualitätsverbesserungsmaßnahmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse bis EUR 100.000 (max. 20% der Kosten). Mindestprojektgröße EUR 50.000. Gefördert werden Investitionen in Zimmer, Restaurant/Bar, Lobby/Rezeption und Erlebnisinfrastruktur.
Beherbergungsbetriebe (KMU) mit Standort Kärnten, mind. 3-Stern-Klassifizierung gemäß Wirtschaftskammer, EUR 500.000+ brutto Jahresumsatz, Mitgliedschaft Fachgruppe Hotellerie Wirtschaftskammer Kärnten, positiver Cashflow oder kein Reorganisationsbedarf.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss bis EUR 100.000 (max. 20% der förderbaren Kosten). Mindestprojektgröße EUR 50.000 netto. Projekte müssen innerhalb von 18 Monaten ab Antragseinreichung vollständig umgesetzt werden.
Einreichung voraussichtlich 1. April bis 31. Dezember 2026 (je nach Budgetverfügbarkeit). Anträge müssen VOR Projektbeginn eingereicht werden. Projektdauer max. 18 Monate ab Antragseinreichung. Formale und inhaltliche Prüfung folgt auf Einreichung.
Betriebe unter EUR 500.000 Jahresumsatz, unter 3-Stern-Klassifizierung, ohne Standort in Kärnten, ohne Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft, mit negativem Cashflow oder Reorganisationsbedarf, Non-KMU, Großunternehmen.
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Robert Kopka
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