Das Programm unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im industriell-gewerblichen Bereich bei investiven Projekten zur innovativen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Gefördert wird die Anschaffung von materiellen und immateriellen Anlagegütern wie Maschinen, Software oder baulichen Maßnahmen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Voraussetzung ist eine stabile Wirtschaftslage.
Zielgruppe sind Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit einer stabilen wirtschaftlichen Situation. Die Unternehmen müssen im Bereich produzierendes Gewerbe und Industrie tätig sein und eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten aufweisen. Gefördert werden Projekte, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglichen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichEs wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 15 % der förderbaren Kosten angeboten. Die maximale Förderhöhe beträgt somit € 150.000, da die förderbaren Kosten mit maximal € 1 Mio. gedeckelt sind. Die Mindestprojektgröße für eine Förderung liegt bei € 300.000. Das Projekt muss innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung vollständig umgesetzt werden.
Anträge können im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2026 laufend online eingereicht werden. Die Einreichung muss zwingend vor Projektbeginn erfolgen. Die Förderentscheidung basiert auf einer formalen und inhaltlichen Prüfung anhand definierter Bewertungskriterien in den Bereichen Innovation und nachhaltiges Wachstum. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.
Ausgeschlossen sind Großunternehmen sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zudem sind Unternehmen ohne Investitionsstandort in Kärnten oder ohne Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen, die nicht im produzierenden Gewerbe oder der Industrie tätig sind, werden ebenfalls nicht gefördert.
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Robert Kopka
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