Förderung für die Errichtung von neu installierten Photovoltaik-Fassadenanlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr und einer Mindestleistung von 3 kWp. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Fassadenanlage errichten.
Natürliche und juristische Personen, die in Wien tätig sind und eine PV-Fassadenanlage errichten. Unternehmen aller Größen und Industrien können antragsberechtigt sein.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenInvestitionskostenzuschuss für Photovoltaik-Fassadenanlagen. Förderungsfähige Kosten umfassen Module mit Trägergerüst, Verrohrung und Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen, Montage sowie Planungs- und Beratungsleistungen und Gutachten.
Anträge können vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 laufend eingereicht werden. Die Antragstellung muss vor Bestellung oder Errichtung der PV-Anlage erfolgen. Umsetzungsfrist: 24 Monate ab Förderungszusage.
Ausgeschlossen sind Antragsteller, deren Maßnahme bereits in Auftrag gegeben wurde. Ausgenommen sind auch Einzellösungen wie einzelne Balkonmodule an Balkonbrüstungen.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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