Das Programm unterstützt Betriebe und Organisationen beim Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle, Strom) durch klimafreundliche Technologien mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Gefördert werden Wärmepumpen, Holzheizungen und Nah-/Fernwärmeanschlüsse bis 100 kW thermischer Leistung. Es wird ein nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss als de-minimis-Beihilfe vergeben.
Alle Betriebe, Einzelunternehmer, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts mit primär betrieblich genutzten Standorten (>50 % betriebliche Nutzung). Voraussetzung: Bestandsfossiles Heizungssystem muss ersetzt werden.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss, maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten. Pauschalbeträge: Wärmepumpen bis 50 kW € 7.500, Holzheizungen € 8.500, Fernwärme € 6.500. Für Anlagen >50 kW zusätzlich € 100 pro kW. Für Gemeinden 60 % der Förderung begrenzt auf maximal 18 %.
Anträge können laufend eingereicht werden, müssen aber spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung erfolgen. Gültig für Anträge ab 01.04.2026. Förderentscheidung durch KPC und Bundesministerium. Kein Enddatum genannt.
Gebäude mit überwiegend privater Wohnnutzung, Neubauten, Unternehmen ohne fossiles Altesystem zur Ersetzung, Ersatz bereits bestehender erneuerbarer Heizungssysteme.
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Robert Kopka
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