Förderung von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger (Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Windkraft, Speicher) zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit. Förderungssatz 30% der Investitionskosten, maximal € 4,5 Mio. pro Projekt. Fördernehmer: Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Voraussetzung: Standort in Insellage ohne Netzzugang.
Alle Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Standort der Anlage muss in einer Insellage ohne Netzzugangsmöglichkeit sein (z.B. Berghütten). Keine Branchen- oder Größeneinschränkungen angegeben.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss von 30% der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal € 4,5 Mio. pro Projekt. Bonusmöglichkeiten: 5% für Anlagen in hochalpinen Gebieten (ab 1.200 m) oder ökologisch sensiblen Gebieten, 5% (max. € 10.000) für EMAS-zertifizierte Unternehmen. Mindestinvestition € 10.000.
Antragstellung jederzeit möglich vor Baubeginn oder erstem Binding Order. Genehmigungsprozess: KPC-Prüfung, Kommissionsempfehlung (3-4 Mal jährlich), Ministeriumsgenehmigung. Projektumsetzung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsausstellung. Endabrechnung spätestens 6 Monate nach Umsetzungsfrist.
Stromproduzierende Anlagen in Gebieten mit Netzzugangsmöglichkeit. Keine sonstigen ausdrücklichen Ausschlüsse genannt.
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Robert Kopka
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