Förderung von Umweltschutzmaßnahmen für Betriebe, Organisationen und Vereine: Lärmemissionsreduktion, Vermeidung klimarelevanter Gase sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen für neue Technologien. Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 40% der förderungsfähigen Investitionskosten. Anteile der Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Umwelteffekt, inklusive Planung und Montage.
Alle Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit Sitz in Österreich. Keine Beschränkung nach Unternehmensgröße, Alter oder Branche. Offen für alle Unternehmensgrößen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbare Zuschüsse: Lärmschutzmaßnahmen 20%, Klimaschutzmaßnahmen 30%, Demonstrationsanlagen bis 40% der förderungsfähigen Kosten. Maximum € 4,5 Mio. pro Projekt. Mindestinvestition bei Lärmschutz € 35.000. Förderungsfähige Kosten für Anlage, Planung und Montage. Zuschlag bis 5% für EMAS-Zertifizierung, bis 10% für Ökoinnovationen.
Antragstellung vor erste rechtsverbindliche Bestellung, Lieferung oder Baubeginn erforderlich. Laufende Antragstellung möglich. Kommissionssitzungen drei- bis viermal jährlich. Nach Genehmigung durch Bundesminister Vertragsabschluss. Umsetzungsfrist: 18 Monate ab Vertragsausstellung.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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