Das Programm unterstützt Umweltschutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen und klimarelevanten Gasen sowie Demonstrationsanlagen zur Erprobung neuer Technologien. Förderungsfähig sind Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 40% der förderbaren Kosten.
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Bei Lärmschutzmaßnahmen müssen diese in Eigeninitiative gesetzt werden und der bescheidkonforme Betrieb muss nachgewiesen werden.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Zuschuss: 20% (Lärmvermeidung) oder 10% (Lärmsekundärmaßnahmen) der förderbaren Kosten, 30% bei Reduktion klimarelevanter Gase (Vermeidung), bis 40% bei Demonstrationsanlagen. Maximale Förderung pro Projekt: € 4,5 Mio. Minimum bei Lärmschutz: € 35.000 Investition.
Laufende Antragstellung online über die KPC-Plattform. Nach Antragsprüfung erhält Antragsteller einen Förderungsvorschlag. Kommissionssitzungen zur Entscheidung finden drei- bis viermal jährlich statt. Projektumsetzung muss innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsausstellung erfolgen.
Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt wurden, sind nicht förderungsfähig. Antragsteller ohne Nachweis bescheidkonformen Betriebs bei Lärmschutzmaßnahmen.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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