Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen in industriellen und gewerblich genutzten Anlagen zur Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen und Staubemissionen. Auch Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen bei Baumaschinen und Sonderfahrzeugen werden unterstützt. Alle Unternehmen, Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einreichen. Zuschussförderung bis zu 25% der förderungsfähigen Investitionskosten.
Alle Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit industriellen oder gewerblich genutzten Anlagen. Zielgruppe sind Betriebe mit Emissionsquellen in Industrie und Gewerbe aller Branchen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss. Partikelfilter: € 2.500 pro Filter oder 30% der Kosten (höherer Betrag). Staubreduktion: 25% der Kosten, maximal € 30.000 pro jährlich eingesparter Tonne. Andere Maßnahmen: 25% (Primärmaßnahmen) oder 15% (Sekundärmaßnahmen). Maximale Förderung: € 4,5 Mio. pro Projekt. Mindestinvestition: € 35.000.
Antragstellung vor Bestellung, Lieferung oder Baubeginn erforderlich. Für Partikelfilter: spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung. Online-Antrag möglich. Projektumsetzung innerhalb 18 Monate ab Fördervertrag. KPC prüft Unterlagen, Kommissionssitzungen finden 3-4x jährlich statt.
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Robert Kopka
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