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Ab 1.1.2024

Förderungsprogramm zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer. Gefördert werden Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (etwa Fischaufstiegshilfen bei Wasserkraftanlagen bis 10.000 kW) und Maßnahmen zur Restrukturierung und Renaturierung morphologisch veränderter Gewässerstrecken. Zielgruppe sind Betreiber von Wasserkraftanlagen und Aquakulturbetriebe.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichMittlere PhaseSpätphase

Physische und juristische Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben oder sonstige hydromorphologische Belastungen verursachende Anlagen betreiben sowie Betriebe in der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Aquakulturerzeugnissen. Der Förderungswerber muss Träger des wasserrechtlichen Konsenses sein und eine positive Bonität/Kreditwürdigkeit nachweisen.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-how

Förderung in Form von Investitionszuschüssen bis zu 15 % der förderbaren Kosten, für KMU bis zu 25 %. Förderbar sind Investitionskosten, Planungen, Bauaufsicht, Grundstückserwerb, Gutachten und Hinweistafeln. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: erste Rate nach Abschluss der Baumaßnahmen (70 %), zweite Rate nach Endabrechnung.

Einreichung

Richtlinien in Kraft ab 01.01.2024. Förderungsansuchen können laufend eingereicht werden. Die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft befasst sich mit dem Förderungsansuchen. Der Baubeginn hat spätestens ein Jahr nach Zusicherung zu erfolgen. Förderungszusicherungen werden nach Kommissionsbefassung erteilt.

Ausschlüsse

Physische und juristische Personen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren EU-Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen sind, Unternehmen in Schwierigkeiten, Betreiber von Wasserkraftanlagen mit Engpassleistung über 10 MW im Rahmen des § 4 Z 1.

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Du hast Fragen oder möchtest eine Förderung beantragen?Robert Kopka

Robert Kopka

StartMatch Gründer & CEO

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