Das Programm unterstützt die Wiedernutzung ehemals genutzter oder bebauter Flächen (Brachflächen) im Ortsgebiet. Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Ermittlung der künftigen Nutzung, Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz sowie Vorplanungen von standortbedingtem Mehraufwand. Zielgruppe sind Gemeinden, Grundeigentümer und mit deren Zustimmung weitere Personen, um Flächenverbrauch an Ortsrändern zu reduzieren.
Gemeinden, Grundeigentümer von Brachflächen und Objekten im Ortsgebiet, natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer. Fokus auf Wiedernutzung von brachliegenden oder untergenutzten Flächen/Objekten im geschlossenen Ortsgebiet.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbarer Investitionszuschuss: für Entwicklungskonzepte bis zu 75% der förderungsfähigen Kosten, max. € 60.000; für Untersuchungen des Untergrundes/der Bausubstanz bis zu 75%, max. € 50.000; für Vorplanungen bis zu 50%, max. € 15.000.
Anträge können laufend eingereicht werden. Vollständige Anträge bis 2. Oktober 2026 werden für die Kommissionssitzung am 3. Dezember 2026 aufbereitet. Kommissionssitzungen finden zweimal jährlich statt. Programm läuft bis 31. Dezember 2027.
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