Unterstützung zur Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften durch zwei Schwerpunkte: Gewinnung neuer Teilnehmer und Bewusstseinsbildung (max. € 10.000), sowie Digitalisierung und Flexibilisierung des Stromverbrauchs (max. € 20.000). Zielgruppe sind gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften, die bereits aktiv in Betrieb sind.
Betreiber bestehender Energiegemeinschaften: gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gemäß österreichischem Elektrizitätsrecht. Mindestanzahl Verbrauchszählpunkte: GEA 5, lokale EEG 10, regionale EEG/BEG 20. Rechtsträger, Betreiber oder Anlageverantwortliche als Antragsteller.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbare Zuschüsse bis € 30.000 pro Energiegemeinschaft (€ 10.000 für Schwerpunkt 1 oder € 20.000 für Schwerpunkt 2). Förderquote: 50% der anerkannten Kosten. Abwicklung nach Projektendabrechnung. Unterstützung immaterialer Leistungen, erforderlichenfalls kombiniert mit Anschaffungen.
Laufende Einreichung vom 20.01.2026 bis 30.09.2026, 12:00 Uhr. Umsetzungsfrist: 1 Jahr nach Genehmigung. Endabrechnung erforderlich innerhalb 6 Monate nach Fertigstellung. Projektevaluierung nach Eingangsdatum. Genehmigung durch Präsidium Klima- und Energiefonds.
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Robert Kopka
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