Das Programm fördert investive und immaterielle Maßnahmen zur Entwicklung, Testung und Demonstration neuer Verfahren oder Technologien der Kreislaufwirtschaft mit Fokus auf Pilot- und Demonstrationsanlagen. Gefördert werden Unternehmen aller Größen, die Projekte am Übergang zur industriellen Produktion durchführen. Maßnahmen müssen auf abgeschlossener Forschung basieren und zu wesentlicher Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz führen.
Natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften aller Unternehmensgrößen (kleine, mittlere, große Unternehmen), die Demonstration und Pilot-Projekte in der Kreislaufwirtschaft durchführen. Projekte müssen am Übergang zur industriellen Produktion stehen. Wettbewerbsteilnehmende und Nicht-Wettbewerbsteilnehmende sind förderbar. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Förderungszuschläge.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu € 2,5 Mio. pro Vorhaben. Förderungssätze betragen je nach Unternehmensgröße und Regelungsgegenstand 30–80 % der förderfähigen Kosten. Mindestprojektgröße € 50.000. Zusätzlich können Planungsaufwände (bis 10 % der Investitionskosten), immaterielle Maßnahmen und erhöhte laufende Kosten für bis zu fünf Jahre gefördert werden.
Förderungsrichtlinien 2024 treten am 26.05.2024 in Kraft und gelten für 10 Jahre bis 26.05.2034. Online-Einreichungen sind auf umweltfoerderung.at möglich. Umsetzung der Maßnahme muss spätestens ein Jahr nach Zusicherung der Förderung beginnen. Jurysitzungen und Entscheidungsverfahren werden durch die Abwicklungsstelle durchgeführt.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (sofern AGVO-Förderung), Unternehmen mit unbefolgten EU-Rückforderungsanordnungen. Keine energetische Verwertung. Nicht förderbar: Abwasser- und Abluftbehandlung, Primärrohstoffherstellung, Fütterung von Nutztieren mit agrarischen Roh-/Reststoffen.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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