Förderung für Untersuchungen und Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des Umweltzustandes und Wiedernutzung kontaminierter Brachflächen (Altstandorte, Altablagerungen). Zielgruppe sind alle natürlichen/juristischen Personen, die förderungsfähige Untersuchungen oder Maßnahmen durchführen und über Grundeigentümerzustimmung verfügen. Förderungsziel: Verbesserung Umweltzustand, Minimierung Nutzungseinschränkungen, Reduktion Flächenverbrauch.
Alle natürlichen/juristischen Personen (private/öffentliche Rechtsträger), die förderungsfähige Maßnahmen durchführen und Grundeigentümerzustimmung haben. Fokus auf Wiedernutzung von Altstandorten gemäß Altlastensanierungsgesetz. Groß- und kleine Unternehmen zugelassen.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenFörderung bis 75% für Untersuchungen (max. € 100.000), bis 50% für Maßnahmen (max. € 300.000). Untersuchungsprogramme zur Kontamination, Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen, laufende Maßnahmen max. 2 Jahre, Wiederherstellungsmaßnahmen. Altlastenbeitrag bis 100% förderbar.
Anträge können laufend eingereicht werden, müssen vor Beauftragung erfolgen. Nächste Kommissionssitzung: 12.11.2026, Einreichfrist: 28.08.2026. Kommissionssitzungen zweimal jährlich. Förderung in Form direkter Investitionszuschüsse.
Förderungsnehmer, bei denen eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorliegt, dass Kontamination durch vorsätzliche/grob fahrlässige Verletzung von Gesetzen entstanden ist.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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