Gefördert wird die Entwicklung eines Front-End-Moduls (FEM) für 6G-Funksysteme im FR3-Frequenzbereich (7-15 GHz, ggf. bis 24 GHz), inklusive Digital- und Radio-Front-End, Antennenelementen, Beamforming, Sub Band Full Duplex und integrierter Sensorik. Zielgruppe sind europäische Konsortien aus führenden Telekom-System- und Mikroelektronikherstellern mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist eine enge Verzahnung mit dem parallelen Chips-JU-Call zur Bauteilebene.
Konsortien mit europäischen Industrieführern aus den Bereichen Funkkommunikation und Mikroelektronik mit nachgewiesener Erfahrung bei Industrialisierung und Vermarktung, unterstützt von Universitäten und Forschungseinrichtungen (insbesondere für Anbindung an Pilotlinien). Mindestens die Hälfte des Budgets muss von SNS-JU-Mitgliedern und deren verbundenen Einrichtungen umgesetzt werden. Gilt für alle Unternehmensgrößen, mit Fokus auf technologisch führende Akteure in der Telekom- und Chip-Industrie.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer HORIZON-JU-RIA-Förderaktion. Für dieses Thema ist ein Fördervolumen von € 14 Mio. für ein einzelnes Projekt vorgesehen (ein Grant erwartet). Der Projektumfang reicht von Systemdesign bis zu Proof-of-Concepts (TRL 4/5) für kritische Teilsysteme; die vollständige Chip-Integration ist nicht Teil der Förderung. Die maximale Seitenzahl des Vollantrags beträgt 70 Seiten.
Das Programm ist offen. Geplante Öffnung war der 26.05.2026, Einreichfrist (einstufig) ist der 03.09.2026. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Standardverfahren der Horizon-Europe-Rahmenbedingungen (General Annexes), mit Zusatzkriterien zu SME-Beteiligung und IKOP als Tie-Breaker bei Ranking-Gleichstand.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit laufendem oder abgewiesenem Insolvenzverfahren oder offener EU-Rückforderung sind i.d.R. ausgeschlossen (Standard General Annex C). Als Hochrisikolieferanten von Mobilfunknetzausrüstung eingestufte Unternehmen (und von ihnen kontrollierte Einrichtungen) sind nicht zugelassen. Ebenso ausgeschlossen sind Einrichtungen aus Russland, Belarus oder nicht-regierungskontrollierten Gebieten der Ukraine sowie Einrichtungen, die zu mehr als 50% von russischen Einrichtungen gehalten werden.
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