Gefördert wird die Entwicklung skalierbarer, modularer und interoperabler photonischer Quantencomputing-Plattformen. Adressiert werden technische Hürden wie deterministische, verlustarme Photonen-Verschränkung und ein standardisierter, integrierter Steuerungsstack aus Hardware, Firmware und Software. Zielgruppe sind Konsortien unter Führung eines Startups mit nachgewiesener Expertise in photonischem Quantencomputing, gemeinsam mit akademischen, industriellen und RTO-Partnern sowie mindestens einem industriellen Endnutzer.
Konsortien im Bereich photonisches Quantencomputing, angeführt von einem Startup mit nachgewiesener Expertise in dieser Technologie, gemeinsam mit akademischen, industriellen und Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO). Das Konsortium muss mindestens einen industriellen Endnutzer einbinden, dessen operative Anforderungen die Plattformgestaltung prägen und dessen Infrastruktur die Felddemonstration beherbergt. Vorhaben sollen auf Ergebnissen des Quantum Flagship aufbauen.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss (HORIZON-JU-RIA) mit einem indikativen Beitrag pro Projekt zwischen € 9,5 Mio. und € 10 Mio., bei insgesamt 1 erwartetem Grant und einem Gesamtbudget von € 10 Mio. für 2026. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Die Aktivitäten starten bei TRL 4 und sollen bis Projektende TRL 7 erreichen. Über die finanzielle Förderung hinaus keine weiteren Leistungen wie Coaching oder Infrastruktur genannt.
Der Call ist offen, geplante Öffnung war der 02.06.2026, Einreichfrist (einstufig) ist der 30.09.2026. Die Bewertung erfolgt gemäß den Standardverfahren des Horizon Europe Programme Guide anhand der in Annex D beschriebenen Award-Kriterien.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Rechtspersonen mit Sitz außerhalb der zugelassenen Länder. Ebenso ausgeschlossen sind Rechtspersonen aus zugelassenen Ländern, die direkt oder indirekt von einem nicht zugelassenen Land oder einer dortigen Einheit kontrolliert werden, sofern keine Garantien nachgewiesen werden. Proposals mit Beteiligung nicht zugelassener Länder sind nicht förderfähig.
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Robert Kopka
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