Gefördert wird die Integration einer zusätzlichen Institution aus einem Widening-Land in ein bereits laufendes Horizont-Europa-Projekt (Pillar 2 oder EIC Pathfinder), das noch keine Beteiligung aus einem Widening-Land hat. Die neue Partnerorganisation übernimmt eine sichtbare, eigenständige Aufgabe, Arbeitspaket oder Aktivität. Antragstellend ist der Koordinator des laufenden Projekts, der Antrag muss den Forschungs- und Innovationsmehrwert der neuen Institution begründen.
Zielgruppe sind Koordinatoren laufender Horizon-Europe-Konsortien aus Pillar 2 (Hauptarbeitsprogramm) oder EIC Pathfinder mit gültiger Grant Agreement, deren erste Berichtsperiode zum Zeitpunkt der Einreichung läuft und deren Projektstart 1 bis 12 Monate vor der Einreichfrist liegt, gemeinsam mit einer neuen Partnerorganisation (Rechtsträger) aus einem Widening-Land. Fördergeber muss die Europäische Kommission oder eine Exekutivagentur sein. Alle Themenbereiche und Technologien sind zulässig.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen € 200.000 und € 600.000 pro Vorhaben (indikative Spanne, Abweichungen möglich). Mindestens 90% des maximalen Zuschussbetrags müssen dem Widening-Beneficiary zugewiesen werden, maximal 10% als Koordinationsgebühr an den Koordinator für den Integrationsaufwand. Direkte förderfähige Kosten werden zu 100% erstattet, zuzüglich einer Pauschale von 25% der direkten Kosten für indirekte Kosten. Insgesamt 60 Zuschüsse mit einem Gesamtbudget von € 30 Mio. vorgesehen. Die Projektlaufzeit richtet sich nach der Restlaufzeit des bestehenden Horizon-Europe-Projekts.
Öffnung am 13.01.2026, Einreichfrist 24.09.2026 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit (single-stage Verfahren). Die Evaluierung erfolgt in der Regel durch dieselben Gutachter wie beim ursprünglichen RIA-Projekt. Bei erfolgreicher Bewertung wird der Koordinator zur Einreichung einer Grant-Agreement-Änderung eingeladen. Ex-aequo-Vorschläge werden nach geografischer Diversität priorisiert.
Ausgeschlossen sind Projekte, in denen bereits eine Institution aus einem Widening-Land als Beneficiary, Affiliated Entity oder Associated Partner beteiligt ist, sowie Koordinatoren von Coordination and Support Actions (CSA) oder ERC-Projekten. Nicht zulässig sind Projekte, deren erste Berichtsperiode nicht mehr läuft oder deren Start mehr als 12 Monate zurückliegt. Nur ein einziger Widening-Partner pro Antrag zulässig, nur ein Antrag pro laufendem Call.
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