Gefördert wird die wirtschaftliche Verwertung bereits erfolgreich abgeschlossener FFG-geförderter Entwicklungsprojekte in der Phase des erstmaligen Markteintritts. Zuschüsse zu Marketing- und Vertriebsmaßnahmen für einen marktfähigen Prototyp (Produkt oder Dienstleistung), z.B. Marktaufbereitung, Vertriebsaufbau, Vertriebskonzept, Fertigungsüberleitung. Zielgruppe sind KMU. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation sowie ein marktfähiger Prototyp.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-KMU-Definition mit Sitz in Österreich, unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen und wohltätige Organisationen gemäß § 4a EStG. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-gefördertes Projekt der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation sowie ein marktfähiger Prototyp (Produkt oder Dienstleistung). Einreichung spätestens 12 Monate nach Ende des Förderungsvertrags zum FFG-Vorprojekt. Nachweisbare wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von 40 % der anerkannten Kosten, max. 80.000 EUR. Für frauengeführte Unternehmen (Gender Bonus) sowie Projekte der Sozialen Innovation (Social Bonus) 60 % Zuschuss, max. 120.000 EUR. Förderbare Gesamtkosten max. 200.000 EUR, Drittkosten max. 50 % der Gesamtkosten. Maximale Projektlaufzeit 18 Monate. Auszahlung in Raten: 50 % Startrate, 30 % nach positivem Zwischenbericht, 20 % Endrate nach Endbericht.
Das Programm ist geöffnet, Einreichzeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026, 11:00 Uhr, Anträge können laufend eingereicht werden. Es finden sieben Beiratssitzungen pro Jahr statt, die Förderungsentscheidung erfolgt durch die FFG-Geschäftsführung auf Basis der Empfehlung des Beirats der FFG-Basisprogramme. Die Formalprüfung wird innerhalb von 4 Wochen kommuniziert. Bei Ablehnung ist eine Wiedereinreichung innerhalb von 6 Monaten möglich.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO, Unternehmen in Insolvenz- oder außergerichtlichem Sanierungsverfahren. Nicht teilnahmeberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Privatuniversitäten, Universitäten gemäß § 6 Universitätsgesetz, Selbstverwaltungskörper sowie Erhalter von Fachhochschulen. Partneranträge/Kooperationen sind nicht zulässig, nur Einzelanträge. Organisationen mit Unvereinbarkeit (z.B. Mitwirkung an Design/Evaluierung der Ausschreibung) sind ausgeschlossen.
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Robert Kopka
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