Gefördert werden themen- und technologieoffene Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung, die verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (inkl. digitaler Innovationen) hervorbringen. Angeboten wird ein Finanzierungsmix aus Zuschuss und Darlehen, bei Großprojekten auch Haftungen. Zielgruppe sind Unternehmen aller Größen, Kooperationen mit Wissenschaft oder anderen Unternehmen sind möglich aber nicht verpflichtend. Voraussetzungen sind hoher technischer Anspruch, hohes Risiko, realistische Verwertungsperspektive und gesicherte Restfinanzierung.
Unternehmen aller Größen (Klein- und Mittelunternehmen, Großunternehmen, Startups/Unternehmen in Gründung) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Österreich, aus allen Branchen und Technologiefeldern. Vorausgesetzt wird ein Projekt mit hohem technischen Anspruch, hohem technischen Risiko, realistischer wirtschaftlicher Verwertungsperspektive, Förderwirkung und Möglichkeit zur Restfinanzierung. Kooperationen mit Unternehmen oder wissenschaftlichen Partnern sind möglich, aber nicht verpflichtend.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichFinanzierungsmix aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 30.01.2025: 1,75 % p.a.), bei großen Projekten auch Haftungen für Bankkredite inkl. Kreditkostenzuschuss. Projektvolumen bis zu € 3 Mio. je Projekt. Gesamtförderung in der Regel 50 %, bei Startups sowie KMU in bestimmten Bundesländern bis zu 70 %. Der Zuschussanteil beträgt regulär: Großunternehmen 19 %, mittlere Unternehmen 25 %, kleine Unternehmen 28 %, Startups 31 %; bei wirksamer Kooperation mit Forschungseinrichtungen oder international bis zu +15 % höhere Förderintensität, zusätzlich sind Landesmittel-Boni möglich. In den meisten Bundesländern erfolgt eine Aufstockung durch Landesmittel. Restfinanzierung durch das Unternehmen erforderlich. Maximale Gesamtprojektdauer 60 Monate, Förderung in der Regel in 12-Monats-Abschnitten.
Offen, laufende Einreichung im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, 11:00 Uhr über das eCall-System. Die Entscheidung erfolgt in sieben Beiratssitzungen pro Jahr auf Basis einer Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums; die Geschäftsführung der FFG trifft die endgültige Förderungsentscheidung. Die Formalprüfung wird der FFG innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung mitgeteilt.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO sind ausgeschlossen. Klinische Studien (Klinische Prüfung, nicht-interventionelle Studie gemäß AMG/MPG) werden nicht gefördert. Organisationen der Bundesverwaltung sind nicht teilnahmeberechtigt. Forschungseinrichtungen (Privatuniversitäten, Universitäten, Fachhochschulen etc.) können nur in Kooperation mit Unternehmen teilnehmen, nicht eigenständig. Förderungswerbende mit Insolvenzverfahren oder außergerichtlichem Sanierungsverfahren erfüllen wirtschaftliche Kriterien in der Regel nicht ausreichend.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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