Gefördert wird die Skalierung wirkungsstarker Innovationen mit Potenzial für neue oder disruptive Märkte, insbesondere "Deep-Tech"-Innovationen auf Basis wissenschaftlicher Entdeckungen oder technologischer Durchbrüche. Die Technologie muss bereits in Labor- oder relevanter Umgebung getestet und validiert sein (mind. Technology Readiness Level 5). Angeboten werden eine Kombination aus Zuschuss- und Beteiligungsfinanzierung sowie Business Acceleration Services. Zielgruppe sind KMU inklusive Start-ups sowie in Ausnahmefällen kleine Mid-Caps.
Kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Start-ups) sowie in Ausnahmefällen kleine Mid-Caps (bis 499 Mitarbeiter) zur raschen Skalierung. Auch natürliche Personen oder Rechtsträger, die ein solches Unternehmen gründen wollen, sowie Investoren, die im Namen eines Unternehmens einreichen, sind zugelassen. Die Technologie muss mindestens Technology Readiness Level 5 erreicht haben. Offen für alle Technologiebereiche, mit besonderem Fokus auf Deep-Tech-Innovationen mit langem Finanzierungshorizont.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichDiese Stage 1 (Short application/Kurzantrag) dient der Einreichung einer schriftlichen Kurzbewerbung als erste Stufe des zweistufigen Verfahrens; die eigentliche finanzielle Förderung (Kombination aus Zuschuss und Beteiligungskapital sowie Business Acceleration Services wie Coaching, Mentoring, Zugang zu Investoren, Partnern und Corporates) wird erst in Stage 2 (Full proposal) konkretisiert und vergeben. Details zu maximalen Beträgen und Förderquoten sind im EIC Work Programme 2026 sowie in der Stage-2-Ausschreibung enthalten.
Das Programm ist offen. Geplante Öffnung war der 06.11.2025, Einreichfrist für die Short application (Stage 1) ist der 17.12.2026 (durchlaufende/kontinuierliche Einreichung bis zu diesem Stichtag). Die Bewertung erfolgt in mehreren Stufen; bei positiver Bewertung der Kurzbewerbung erfolgt die Einladung zur Einreichung eines Vollantrags (Stage 2).
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit laufendem oder abgewiesenem Insolvenzverfahren oder offener EU-Rückforderungsanordnung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Großunternehmen (außer kleine Mid-Caps in Ausnahmefällen) sind nicht zulässig. Es gelten Beschränkungen der Anzahl möglicher Einreichungen pro Antragsteller gemäß EIC Work Programme 2026. Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich können nur "grant only" beantragen.
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Robert Kopka
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