Gefördert wird der Ausbau der Digital Skills and Jobs Platform durch Anbindung, Vertiefung und Erweiterung nationaler Koalitionen für digitale Kompetenzen. Vorhaben sollen bestehende National-Coalition-Websites, die noch nicht mit der zentralen Plattform verbunden sind, technisch anbinden, neue Websites in Mitgliedstaaten ohne eigene Koalition aufbauen und bereits angebundene Koalitionen aktivieren. Zielgruppe sind Konsortien aus nationalen Koalitionen und weiteren Akteuren im Bereich digitale Kompetenzen und Beschäftigung.
Konsortien bestehend aus nationalen Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze sowie weiteren Akteuren wie Industrie, Hochschulen, KMU, Forschungseinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, nationalen und regionalen Regierungen, Gewerkschaften, Industrieverbänden und Bildungsdienstleistern. Bereits bestehende National Coalitions sind ausdrücklich zur Teilnahme als Konsortialpartner aufgerufen. Antragsteller müssen juristische Personen (öffentlich oder privat) mit Sitz in einem förderfähigen Land sein.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenZuschuss (Coordination and Support Action) mit 100% Förderquote, maximal € 2 Mio. pro Projekt; das Gesamtbudget des Topics beträgt € 2 Mio. Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) für nationale Koalitionen ist möglich, maximal € 150.000 pro Drittpartei; der FSTP-Anteil darf 30% des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Förderfähig sind u.a. Personal-, Unterauftrags-, Ausrüstungs- (nur Abschreibung) sowie Kosten für Aufbau und Betrieb nationaler Websites. Projektlaufzeit: zwischen 24 und 36 Monaten.
Der Call ist offen. Öffnung: 21.04.2026, Einreichfrist: 01.10.2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Evaluierung: Oktober-November 2026, Information über Evaluierungsergebnisse: Dezember 2026, Unterzeichnung der Grant Agreement: Februar 2027. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren mit einem einzigen Stichtag.
Natürliche Personen (außer Einzelunternehmer ohne eigene Rechtspersönlichkeit), internationale Organisationen (außer solche von europäischem Interesse), EU-Einrichtungen (außer JRC), Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Einrichtungen mit laufenden Ausschlussgründen gemäß EU-Haushaltsordnung. Entitäten, die restriktiven oder konditionalitätsbezogenen EU-Maßnahmen unterliegen (z.B. bestimmte ungarische öffentliche Vertrauensstiftungen), sind ebenfalls ausgeschlossen.
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