Gefördert wird der Aufbau einer gemeinsamen EU-Evaluierungsplattform für europäische KI-Chips und -Racks mit transparenten KPIs, Workloads und Benchmark-Berichten für Beschaffungsentscheidungen sowie erste Pilotinstallationen europäischer KI-Computersysteme für souveräne EU-Infrastrukturpartitionen. Zielgruppe sind Konsortien aus Anbietern und Abnehmern von KI-Compute-Lösungen, die die Marktreife europäischer Chips und Racks stärken und die technologische Souveränität im KI-Compute-Stack europäischer Rechenzentren erhöhen sollen.
Konsortien aus Unternehmen und Organisationen entlang der KI-Compute-Wertschöpfungskette (Anbieter und Abnehmer/Buyer von KI-Chips und -Racks), die gemeinsam eine EU-Evaluierungsplattform aufbauen und Pilotdeployments europäischer KI-Compute-Systeme für souveräne EU-Infrastruktur umsetzen. Weitere Zulassungsvoraussetzungen (finanzielle und operative Kapazität, Ownership Control Declaration) laut Guide for Applicants und Appendix 8 des Chips JU Work Programme.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss (DIGITAL-JU-GP, Grant for Procurement) mit einem Gesamtbudget von € 70 Mio. für voraussichtlich 1 Projekt. Der Beitrag pro Vorhaben liegt zwischen € 50 Mio. und € 70 Mio. Die Förderung dient dem Aufbau einer EU-Evaluierungsplattform für KI-Chips und -Racks sowie der Durchführung erster Pilotdeployments europäischer KI-Compute-Systeme, inklusive struktureller Zusammenarbeit zwischen Käufern und Anbietern bei Deployment, Integration und Optimierung.
Status: offen. Geplante Öffnung war der 07.07.2026, Einreichfrist (einstufiges Verfahren) ist der 23.09.2026. Details zu Bewertungsprozess, Vergabekriterien, Schwellenwerten und dem indikativen Zeitplan für Evaluierung und Grant Agreement finden sich in den Call-Dokumenten des Chips JU (Abschnitte 5a-5c der Bedingungen).
Ausschlüsse gemäß Standardregeln: Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen mit laufendem oder abgewiesenem Insolvenzverfahren, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung. Ownership Control Declaration erforderlich, was auf Beschränkungen bei Eigentümerkontrolle durch Nicht-EU-Akteure hindeutet. Details zu finanzieller/operativer Kapazität und Ausschlussgründen siehe Abschnitt 4 der Bedingungen.
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Robert Kopka
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