Nicht rückzahlbarer Zuschuss für österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen zur Durchführung von Proof-of-Concept Vorhaben. Das Programm unterstützt den Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und beschleunigt den Technologie- und Wissenstransfer aus öffentlich finanzierter Forschung. Zusätzlich wird optionale aws-Beratung und bedarfsorientierte Workshops zu IPR-Strategien angeboten.
Österreichische Forschungseinrichtungen: öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute (AIT, ISTA, ÖAW, CDG u.a.). Voraussetzungen: funktionierende Trennungsrechnung, separater Kostenträger im nicht-wirtschaftlichen Bereich, Diensterfindung innerhalb der letzten 42 Monate gemeldet, positive Erfindungsbewertung. Technologie max. TLR 3 zu Projektstart. Projektergebnis muss potenziell patentierbar sein mit nachvollziehbarem Verwertungspotential. Kooperationen nur mit anderen Forschungseinrichtungen zulässig.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 75% der förderbaren Projektkosten: maximal € 20.000 (Proof of Concept KLEIN, max. 12 Monate) oder € 80.000 (Proof of Concept GROSS, max. 24 Monate). Bei POC GROSS können zusätzlich Patentkosten bis € 20.000 gefördert werden. Förderbare Kosten: Personal-, Sachkosten, 25% Pauschale Gemeinkosten sowie Drittkosten (wissenschaftliche Beratung, Personalleasing bis € 220/h). Optionale aws-Beratung kostenlos: 15 Stunden (KLEIN) oder 30 Stunden (GROSS). Bedarfsorientierte Workshops zu Geschäftsmodell, IP-Strategie, Patentierung und Lizenzierung.
Laufende Einreichung für Proof of Concept GROSS über aws Fördermanager. Entscheidungssitzungen zweimal jährlich. Antragstichtage 2026: 30. September 2026. Proof of Concept KLEIN: Budget 2026 ausgeschöpft, Neuanträge ab 01.01.2027. Annahmefrist für Förderungsangebot: 2 Monate (max. 12 Monate in begründeten Ausnahmefällen). Projektzeitraum: frühestens ab Antragstellung bis spätestens 30.06.2028. Auszahlung KLEIN: einmalig am Projektende nach Endabrechnung; GROSS: 60% nach Vertragsabschluss, 40% nach Endabrechnung.
Unternehmen aller Größen. Forschungseinrichtungen ohne funktionierende Trennungsrechnung oder ohne Möglichkeit Kostenträger im nicht-wirtschaftlichen Bereich einzurichten. Wirtschaftliche Tätigkeiten, Auftragsforschung für Unternehmen, Kooperationen mit Unternehmen.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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