Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereinigungen bei Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung von Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz. Angeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von € 400.000 und ein Beitrag zur Erhöhung der Wertschöpfung oder langfristigen Wertsicherung der Produkte.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit max. 250 Beschäftigten und max. € 50 Mio. Umsatz), landwirtschaftliche Betriebe sowie Vereinigungen. Bei themenbezogenen Calls sind auch Großunternehmen zugelassen. Die Unternehmen müssen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sein. Es werden Unternehmen in allen Entwicklungsphasen gefördert.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenAngeboten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10 % bis 30 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch € 1 Mio. pro Projekt. Die Mindestinvestitionssumme für das Vorhaben beträgt € 400.000. Gefördert werden direkt zurechenbare Kosten wie Bauinvestitionen, materielle Investitionen (z. B. Maschinen) sowie Planungs- und Beratungskosten.
Anträge können laufend eingereicht werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch einen Beirat, der die Projekte nach einem Bewertungsschema reiht, wobei mindestens 25 Punkte erreicht werden müssen. Der nächste Stichtag für das Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 18.06.2026 ist der 23.04.2026. Ein neuer Call im Laufe des Jahres 2026 ist geplant.
Grundsätzlich sind Großunternehmen ausgeschlossen, außer bei speziellen themenbezogenen Calls. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Projekte, die ausschließlich Tätigkeiten wie bloße Warenumschlags- und Transporttätigkeiten betreffen. Projekte im Einzelhandels- und Gastronomiebereich sind ebenfalls nicht förderbar.
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Robert Kopka
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